Was sind die nächsten Schritte?
Sie haben eine Schutzrechtsverwarnung (Abmahnung) erhalten.
Dieser Abmahnung ist eine „Strafbewehrte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“
beigefügt.
Nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die bestehende Wiederholungsgefahr.
- In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie eine
Strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an Winterstein
| Rechtsanwälte
zurücksenden.
- Bleibt dieser Schritt von Ihnen aus, laufen Sie Gefahr, dass wir eine
Einstweiligen
Verfügung (EV) gegen Sie erwirken. Die anfallenden Gerichts-
und
Anwaltskosten einer EV übersteigen die Abmahnkosten um ein
Vielfaches.
- Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die für die Abmahnung angefallen sind.
Ebenso haben Sie Schadenersatz zu leisten.
- Erhalten wir von Ihnen weder eine unterzeichnete
Unterlassungserklärung und/oder eine
Zahlung besteht für Sie die Gefahr einer
Klageeinrechung vor Gericht. Die dafür anfallenden Gerichts-
und Anwaltskosten sind erheblich.
Für den Fall, dass Sie die Kosten für die
Abmahnung nicht sofort begleichen können, so haben Sie die
Möglichkeit uns zu kontaktieren und eine
Ratenzahlung zu vereinbaren.
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