Winterstein | Rechtsanwälte

Was sind die nächsten Schritte?

Sie haben eine Schutzrechtsverwarnung (Abmahnung) erhalten.


Dieser Abmahnung ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ beigefügt.

Nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die bestehende Wiederholungsgefahr.

  • In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet an Winterstein | Rechtsanwälte zurücksenden.
     
  • Bleibt dieser Schritt von Ihnen aus, laufen Sie Gefahr, dass wir eine Einstweiligen Verfügung (EV) gegen Sie erwirken. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten einer EV übersteigen die Abmahnkosten um ein Vielfaches.
  • Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, die Kosten zu tragen, die für die Abmahnung angefallen sind. Ebenso haben Sie Schadenersatz zu leisten.
  • Erhalten wir von Ihnen weder eine unterzeichnete Unterlassungserklärung und/oder eine Zahlung besteht für Sie die Gefahr einer Klageeinrechung vor Gericht. Die dafür anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten sind erheblich.
Für den Fall, dass Sie die Kosten für die Abmahnung nicht sofort begleichen können, so haben Sie die Möglichkeit uns zu kontaktieren und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Startseite | Winterstein | IPforceOne | Warum eine Abmahnung | Nächste Schritte | FAQ | Download | Impressum | Kontakt